Bei Absolvierung einer Lehre

Zur Lehrabschlussprüfung kannst du innerhalb von zehn Wochen vor Lehrzeitende antreten. Wenn du dich bereits im letzten Lehrjahr befindest und die Berufsschule schon positiv abgeschlossen hast, könntest du mit Zustimmung deines Lehrberechtigten vorzeitig vor dieser 10-Wochen- Frist zur Lehrabschlussprüfung antreten. Wenn du sie erfolgreich ablegst, endet dein Lehrverhältnis vorzeitig.

Melde dich bitte so früh wie möglich zur Lehrabschlussprüfung an!

Wiederholungsprüfung

Du kannst sofort nach der Prüfung einen neuen Antrag stellen. Beim zweiten und dritten Antritt musst du grundsätzlich die Prüfungskosten nicht erneut bezahlen.

Zusatzprüfung

Wenn du bereits eine Lehrabschlussprüfung in einem fachlich nahestehenden Lehrberuf abgelegt oder eine fachlich passende Schule absolviert hast, besteht für dich die Möglichkeit, eine Zusatzprüfung in einem anderen Lehrberuf zu machen. Für nähere Auskünfte kontaktiere bitte die Lehrlingsstelle.

Ausnahmsweise Zulassung

Du hast deine Lehre abgebrochen oder hast dir die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten auf andere Art und Weise angeeignet? In vielen Fällen ist es möglich, auf diesem Weg zur Lehrabschlussprüfung zugelassen zu werden. Nähere Informationen bekommst du bei der Lehrlingsstelle.